Im Beisein von Bundesminister Reinhold Mitterlehner unterzeichneten Rektorin Neuper und die Rektoren Kainz und Smolle am 10. März 2014 die BioTechMed-Detailverträge. Gegenstand dieser Vereinbarung sind Detailregelungen in den Bereichen Leistungs-, Organisations- und Entwicklungsplanung, Ressourcen, Forschung, Qualitätsmanagement, Kommunikation und Infrastruktur . Damit soll die Zusammenarbeit der Uni Graz, der Med Uni Graz und der TU Graz an der Schnittstelle zwischen biomedizinischer Forschung, naturwissenschaftlicher Fragestellung und technologischer Entwicklung sowie klinischer Forschung nicht nur wissenschaftlich, sondern auch rechtlich fundiert gestaltet werden.
Grundlagen für gemeinsame Spitzenforschung und Entwicklung des Standortes
Unbestritten bilden Know-how und innovative Ideen der beteiligten WissenschafterInnen über Fachbereichs- und Universitätsgrenzen hinaus die Grundlagen für höchst erfolgreiche Forschung. Diese müssen jedoch durch moderne Infrastruktur, finanzielle Mittel sowie hervorragend ausgebildetes Personal unterstützt werden. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang auch die gezielte Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Durch gemeinsame Projekte, Investitionen und Ressourcennutzung sowie die akkordierte Berufung von ProfessorInnen in den vier Fachbereichen soll Spitzenforschung im Rahmen von BioTechMed-Graz ermöglicht werden. Die Detailverträge halten wesentliche rechtliche Parameter für eine gute und beständige Zusammenarbeit fest und regeln unter anderem auch die internen und externen Kommunikationsprozesse sowie die Normen zur Umsetzung der geplanten Vorhaben, die für die Erreichung der langfristigen Ziele von BioTechMed-Graz notwendig sind: Profilbildung des Standorts, Erhöhung der Internationalen Sichtbarkeit sowie der Attraktivität des Forschungsstandorts und Steigerung der Qualität und Quantität der Forschung.