Richtlinien Anbahnungsfinanzierung
BioTechMed-Graz Unterstützung der Anbahnungs- und Antragsphase von nationalen und europäischen Forschungsnetzwerken (z.B. SFBs, Horizon Europe EU-Projekte, doc.funds, Clusters of Excellence, Emerging Fields…)
Um die in der Anbahnungs- und Antragsphase entstehenden Kosten abzufedern, gewährt BioTechMed-Graz auf Antrag und nach Maßgabe der untenstehend angeführten Kriterien BioTechMed-Graz Forscher*innen (Vollmitgliedern) eine finanzielle Unterstützung. Die Vergabe obliegt dem BioTechMed-Graz Direktorium und erfolgt nach den zur Verfügung stehenden Mitteln. Die finanzielle Unterstützung gilt pro Forschungsprojektantrag. Auf die Zuerkennung der Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch.
Vor Beantragung um eine Unterstützung durch BioTechMed-Graz hat der/die Antragsteller*in zu prüfen, ob eine finanzielle Unterstützung des Forschungsantrags durch die jeweilige Heimatuniversität des BioTechMed-Graz Vollmitglieds möglich ist. Nur wenn es keine Finanzierungsmöglichkeit durch ein an der jeweiligen Universität bereits bestehendes Angebot gibt, kann um Unterstützung durch BioTechMed-Graz angesucht werden. Eine Mehrfachförderung der Anbahnungs- und Antragsphase (durch die jeweilige Universität und durch BioTechMed-Graz) ist nicht zulässig.
Bedingungen für die Förderung:
An dem Antrag sind mindestens zwei Vollmitglieder von mindestens zwei BioTechMed-Graz Partneruniversitäten (Universität Graz, Medizinische Universität Graz, Technische Universität Graz) wissenschaftlich beteiligt. Als Leistungsnachweis gilt der Projektantrag. Die BioTechMed-Graz Geschäftsstelle ist per E-Mail über die erfolgte Einreichung des Antrags zu informieren. Eine Kostenaufstellung über die Mittelverwendung ist dieser Benachrichtigung beizulegen.
Kosten, die beantragt werden können:
Grundsätzlich können nur Kosten, die ab der Ausschreibung bis Ausschreibungsende anfallen, finanziert werden. Darunter fallen zum Beispiel:
- Reisekosten und Aufenthaltskosten für Mitarbeiter*innen der BioTechMed-Graz Partneruniversitäten zum Zwecke eines Projektmeetings
- Workshop-Kosten für ein Projektmeeting
- Sachmittel (z.B. Druckkosten für den Antrag)
- Kosten für proposal checks
Welche Kosten können nicht im Rahmen der Anbahnungs- und Antragsfinanzierung übernommen werden:
- Reisekosten für Projektpartner*innen, die nicht an einer der drei BioTechMed-Graz Partneruniversitäten angestellt sind. Wenn Forschungsnetzwerkprojekte von BioTechMed-Graz Mitgliedern koordiniert werden, können auch Reisekosten von Projektpartner*innen, die nicht an einer der drei BioTechMed-Graz Partneruniversitäten angestellt sind, für Projektmeetings in Graz übernommen werden.
Erforderliche Unterlagen:
- Ausschreibungseckdaten (Call title, Deadline, etc.)
- Projektskizze/Abstract
- Rolle der beteiligten BioTechMed-Graz Partneruniversitäten und die vorläufige Darstellung des Konsortiums (Koordinator*in, Partner*innen, BioTechMed-Graz Vollmitglieder)
- Aufstellung der geplanten Kosten für die Anbahnungs- und Antragsphase
Zeitpunkt der Einreichung:
- Ab der Ausschreibung
Finanzierung von Anbahnungs- und Antragskosten:
- Bei Projektkoordination: Kosten bis maximal € 15.000.-
- Bei Projektpartnerschaft: Kosten bis maximal € 5.000.-
Einreichung und Kontakt:
BioTechMed-Graz Geschäftsstelle
Zusendung des Antrags auf finanzielle Unterstützung per Mail an: office(at)biotechmedgraz.at
Rückfragen: BioTechMed-Graz Geschäftsstelle (office(at)biotechmedgraz.at, +43 316 380 - 5022 oder 5020)